Grundsätzliches zu Terminen und Bezahlung


Zu Termine:

  • Meine Praxis ist eine reine Bestellpraxis, daher ist eine vorherige Terminabsprache nötig und bei Verhinderung ist der vereinbarte Termin mindestens 24h vorher abzusagen.
    • Es gilt als vereinbart, dass bei Nichterscheinen oder zu kurzfristiger Terminabsage ein Ausfallshonorar von 1/3 des zu erwartenden Honorars bzw. mind. 10 € fällig wird.
  • Eine Therapievereinbarung mit mir als "Heilpraktikerin", die auch schon mündlich durch Aufnahme der Behandlung bzw. Vereinbarung eines Termines zustande kommt, ist ein Dienstvertrag nach §611 BGB.
  • Es gilt weiterhin das Patientenrechtegesetz §630a-h BGB.

Zur Bezahlung:

  • Die Bezahlung meiner Leistungen erfolgt direkt am Ende jeder Sitzung in Bar.
    • In Ausnahmenfällen kann im Vorfeld eine Zahlung per Rechnung und Banküberweisung vereinbart werden.
    • Als Heilpraktiker unterliegen meine therapeutischen Rechnungen nach §4 Abs 14a UStG nicht der Mehrwertsteuer.
  • Alle meine Angebote werden nach einem Stundensatz abgerechnet.
    • Nur bei den Angeboten, welche in der Honorar-Liste unter den Absätzen "Sitzungspreis" aufgeführt sind, gilt der dort angegebene Preis für eine Behandlungseinheit oder in Fall der Sparpackete einer therapeutischen Sitzungsfolge.
  • Die in der Honorar-Liste angegebenen Zeiten sind nur zur Einschätzung des Zeitbedarfes, die tatsächliche Behandlungszeit kann je nach therapeutischem Bedarf davon abweichen.
    • Deshalb gelten die in der Honorar-Liste angegebenden Zeiten, für die Behandlungen welche nach dem Stundensatz abgerechnet werden, nicht als fest vereinbarte Therapiezeiten und daraus ergebend sich auch keine festen Honorargrößen.
  • Das Honorar für ein Sparpaket ist am Ende der ersten Sitzung dieser therapeutischen Sitzungsfolge komplett in einem Betrag zu begleichen.
    • Auch können auf Anfrage individuell zusammengestellte Sparpaketangebote vereinbart werden.
    • Im individuellen Einzelfall gewähre ich auf vorheriger Nachfrage die Möglichkeit einer Ratenzahlung des Paketpreises, aber nur bei Abschließen eines schriftlichen Ratenzahlungsvertrages mit Schuldeingeständnis.
    • Bei gebuchten Sparpakten gewähre ich keinen Geldzurück-Gewährung, aber der noch nicht in Therapiesitzungen abgegoltene Geldwert kann nach Absprache mit mir unter Anrechnung dieses Restgeldwertes auf andere therapeutische Behandlung übertragen werden.
  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht.
  • Private Krankenkassen, private Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen (z.B.: bei Beamte u.ä.) können die Honorarkosten der Behandlung beim Heilpraktiker ganz oder teilweise übernehmen.
    • Bitte nehmen Sie schon im Vorfeld Kontakt zu ihrer Versicherung auf und klären Sie die Bedingungen und den Umfang eine nachträgliche Kostenübernahme für sich ab.
    • Die Bezahlung oder ggf. Abrechnung der Behandlungsstunden erfolgt auch in diesem Fall, unabhängig davon, ob Ihnen ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Kosten später zurückerstattet, durch Sie als Selbstzahler/innen.
    • Gerne stelle ich Ihen auf Anfrage im nachherein eine entsprechend zur Abrechung aufgeschlüsselte Kostenaufstellung aus.
  • Behandlungskosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, können unter gewissen Umständen in Ihrer Einkommensteuererklärung als “außergewöhnliche Belastungen” ansetzbar sein.