Meine Praxis ist eine reine Bestellpraxis, daher ist eine vorherige Terminabsprache nötig und bei Verhinderung ist der vereinbarte
Termin mindestens 24h vorher abzusagen.
Es gilt als vereinbart, dass bei Nichterscheinen oder zu kurzfristiger Terminabsage ein Ausfallshonorar von 1/3 des zu erwartenden
Honorars bzw. mind. 10 € fällig wird.
Eine Therapievereinbarung mit mir als "Heilpraktikerin", die auch schon mündlich durch Aufnahme der Behandlung bzw. Vereinbarung eines Termines zustande kommt, ist ein Dienstvertrag nach §611
BGB.
Es gilt weiterhin das Patientenrechtegesetz §630a-h BGB.
Zur Bezahlung:
Die Bezahlung meiner Leistungen erfolgt direkt am Ende jeder Sitzung in Bar.
In Ausnahmenfällen kann im Vorfeld eine Zahlung per Rechnung und Banküberweisung vereinbart werden.
Als Heilpraktiker unterliegen meine therapeutischen Rechnungen nach §4 Abs 14a UStG nicht der Mehrwertsteuer.
Alle meine Angebote werden nach einem Stundensatz abgerechnet.
Nur bei den Angeboten, welche in der Honorar-Liste unter den Absätzen "Sitzungspreis" aufgeführt sind, gilt der dort angegebene Preis für eine Behandlungseinheit oder in Fall der
Sparpackete einer therapeutischen Sitzungsfolge.
Die in der Honorar-Liste angegebenen Zeiten sind nur zur Einschätzung des Zeitbedarfes, die tatsächliche Behandlungszeit kann je nach therapeutischem Bedarf davon abweichen.
Deshalb gelten die in der Honorar-Liste angegebenden Zeiten, für die Behandlungen welche nach dem Stundensatz abgerechnet werden, nicht als fest vereinbarte Therapiezeiten und daraus
ergebend sich auch keine festen Honorargrößen.
Das Honorar für ein Sparpaket ist am Ende der ersten Sitzung dieser therapeutischen Sitzungsfolge komplett in einem Betrag zu begleichen.
Auch können auf Anfrage individuell zusammengestellte Sparpaketangebote vereinbart werden.
Im individuellen Einzelfall gewähre ich auf vorheriger Nachfrage die Möglichkeit einer Ratenzahlung des Paketpreises, aber nur bei Abschließen eines schriftlichen
Ratenzahlungsvertrages mit Schuldeingeständnis.
Bei gebuchten Sparpakten gewähre ich keinen Geldzurück-Gewährung, aber der noch nicht in Therapiesitzungen abgegoltene Geldwert kann nach Absprache mit mir unter Anrechnung dieses
Restgeldwertes auf andere therapeutische Behandlung übertragen werden.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht.
Private Krankenkassen, private Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen (z.B.: bei Beamte u.ä.) können die Honorarkosten der Behandlung beim Heilpraktiker ganz oder teilweise übernehmen.
Bitte nehmen Sie schon im Vorfeld Kontakt zu ihrer Versicherung auf und klären Sie die Bedingungen und den Umfang eine nachträgliche Kostenübernahme für sich ab.
Die Bezahlung oder ggf. Abrechnung der Behandlungsstunden erfolgt auch in diesem Fall, unabhängig davon, ob Ihnen ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Kosten
später zurückerstattet, durch Sie als Selbstzahler/innen.
Gerne stelle ich Ihen auf Anfrage im nachherein eine entsprechend zur Abrechung aufgeschlüsselte Kostenaufstellung aus.
Behandlungskosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, können unter gewissen Umständen in Ihrer Einkommensteuererklärung als “außergewöhnliche Belastungen” ansetzbar sein.